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E-Zigarette im Flugzeug – ein heikles Thema

E-Zigarette im Flugzeug – ein heikles Thema

Durch: Thomas Kraft Kommentare: 0

Abgesehen von der erheblichen Geruchsbelästigung in der geschlossenen Kabine war dies jedoch nicht zuletzt wegen der möglichen Brandgefahren eine nicht länger zu tolerierende Gefahrenquelle. Aber wie ist das mit der E-Zigarette im Flugzeug? Sind E-Zigaretten im Flugzeug erlaubt?

Darf die E-Zigarette im Flugzeug transportiert werden?

Ja, die E-Zigarette im Flugzeug ist prinzipiell möglich. Im Sommer 2015 hat die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO jedoch allgemeine Regeln aufgestellt. Vorher konnten die Fluggesellschaften die Mitnahme von E-Zigaretten im Flugzeug in Eigenregie regeln. Wichtig ist die folgende Neuerung: Fortan ist die E-Zigarette im Flugzeug nur noch dann erlaubt, wenn sie im Handgepäck verstaut wird. In das aufgegebene Gepäck darf sie nicht. Grund dafür sind Brandschutzbestimmungen. Es sind Fälle bekannt, in denen bestimmte Modelle dazu neigten, Brände zu verursachen. Besonders billige Fabrikate ohne eine Einschaltsicherung waren davon betroffen. In ungünstigen Fällen konnten die im Gepäck befindlichen E-Zigaretten sich selbst aktivieren und überhitzen, wodurch eine Brandgefahr gegeben war. Diese wäre zwar prinzipiell auch im Handgepäck gegeben, könnte dort aber eher bemerkt und vor allem auch kontrolliert werden, so die Begründung der ICAO für die Neuregelung.

Können E-Zigaretten im Flugzeug eine Gefahr sein?

Experten bezweifeln, dass die Szenarien realistisch sind, mit denen die Brandgefahren verbunden werden. Dennoch sind E-Zigaretten im Flugzeug natürlich eine besondere Sache. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass manche Modelle mit Unterdruckfunktion durch die veränderten Druckverhältnisse während eines Fluges ausgelöst werden könnten. Auch deswegen darf die E-Zigarette nur ins Handgepäck. Die Benutzung während des Flugs ist absolut verboten. Es gibt zwar keine vergleichbare Belastung der Mitreisenden wie etwa beim Passivrauchen des normalen Tabakkonsums, aber die Fluggesellschaften stehen auf dem Standpunkt, dass es für die Flugbegleiter schwer zu entscheiden ist, ob es sich um eine echte oder falsche Zigarette handelt. Um keine unnötigen Ablenkungen von ihren anderen Tätigkeiten zu erzeugen, verneinen die Fluggesellschaften die Frage danach, ob der Konsum der E-Zigarette im Flugzeug erlaubt ist.

Die E-Zigarette darf ins Handgepäck!

Mitführen darf man also die E-Zigarette im Flugzeug, allerdings nur im Handgepäck. Noch ein Wort zu den Liquids: Wie alle Flüssigkeiten sind auch Liquids für E-Zigaretten im Flugzeug bestimmten Regeln unterworfen. Sie müssen den Sicherheitsbestimmungen zufolge wie andere Flüssigkeiten in einem durchsichtigen Beutel aufbewahrt werden. Jeder Beutel darf maximal 100 ml Flüssigkeit enthalten. Bei der Einfuhr von Liquids in ein anderes Land sollte man sich zudem zuvor über die jeweiligen Zollbestimmungen informieren.

Darf man die E-Zigarette im Flugzeug rauchen?

Das Dampfen ist untersagt, ebenso verbieten viele Fluggesellschaften das Aufladen der E-Zigarette. Auch hier wird eine potenzielle Brandgefahr als Begründung angegeben, allerdings bleibt die Frage, inwiefern sich das Aufladen des E-Zigarette-Akkus vom Aufladen eines Laptops oder Handys im Flugzeug unterscheidet.

An den Flughäfen selbst sollte die E-Zigarette nur in gekennzeichneten Bereichen verwendet werden, denn manche Länder verhängen drakonische Geldstrafen für die Missachtung von Rauchverboten. Und eine Diskussion über Dampfen versus Rauchen dürfte im Ausland im Zweifel nur unnötigen Ärger verursachen. Das gilt übrigens generell für die Bestimmungen zum Rauchen. In einigen Ländern erstreckt sich das allgemeine Rauchverbot nämlich nicht nur auf öffentliche Lokale, sondern auch auf öffentliche Plätze und andere Orte.

Wie die einzelnen Airlines sich zu dem Thema „E-Zigarette“ äußern, haben wir hier nochmal zusammengestellt:

  • KLM

„E-Zigaretten

Ihre E-Zigarette oder andere Arten von synthetischen Zigaretten (einschl. Ersatzbatterien) können Sie nur im Handgepäck befördern. Diese dürfen nicht im aufzugebenden Gepäck befördert werden. Das Rauchen von E-Zigaretten an Bord von KLM-Flügen ist jedoch verboten.“

(Quelle: https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/restricted_article/index.htm#p5 . 27.06.2016)

  • Emirates

„Darf ich E-Zigaretten an Bord von Emirates-Flügen nutzen?

Alle Emirates-Flüge sind Nichtraucherflüge – was auch die Nutzung von E-Zigaretten betrifft. E-Zigaretten dürfen an Bord von Emirates-Flügen nicht genutzt werden.“

(Quelle: http://www.emirates.com/de/german/help/faq/595213/can-i-use-e-cigarettes-on-board-an-emirates-flight. 27.06.2016)

  • United

„Elektronische Zigaretten und persönliche Verdampfer

Elektronische Zigaretten und persönliche Verdampfer werden nicht in aufgegebenem oder am Flugsteig aufgegebenem Gepäck akzeptiert. Diese Gegenstände können während der Reise im Handgepäck verstaut oder bei sich getragen werden. Die Verwendung und das Aufladen von E-Zigaretten und persönlichen Verdampfern ist an Bord aller United-Flüge und im United ClubSM jedoch verboten.“

(Quelle: https://www.united.com/web/de-DE/content/travel/inflight/devices.aspx . 27.06.2016)

  • Condor

„E-Zigaretten. Diese dürfen auf allen Flügen mit Condor ausschließlich im Handgepäck oder am Körper des Reisenden mitgeführt werden.“

(Quelle: https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/gepaeck-und-tiere/gefaehrliche-gueter.jsp . 27.06.2016)

  • Eurowings

„Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden.
Der Transport im aufzugebenden Gepäck ist nicht gestattet.Die Nutzung von elektronischen Zigaretten an Bord des Flugzeugs ist untersagt.“

(Quelle: https://www.eurowings.com/de/informieren/services/hilfe/fragen/darf-ich-elektronische-zigaretten-im-handgepaeck-transportieren.html . 27.06.2016)

  • Quatar

„Kann ich meine elektronische Zigarette (E-Zigarette) an Bord rauchen bzw. verwenden?

Alle Qatar Airways Flüge sind Nichtraucherflüge und auch die Benutzung von elektronischen „E-Zigaretten“ ist nicht gestattet.“

(Quelle: http://support.qatarairways.com/hc/en-us/articles/206463288-Kann-ich-meine-elektronische-Zigarette-E-Zigarette-an-Bord-rauchen-bzw-verwenden- . 27.06.2016)

  • Airberlin

„E-Zigaretten: dürfen nur im Handgepäck oder an der Person mitgeführt werden.“

(Quelle: https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/baggage_services.php?cat=3 . 27.06.2016)

  • Delta Air Lines

„E-Zigaretten

Batteriebetriebene, tragbare elektronische Rauchgeräte (z. B. elektrische Zigarette, E-Zigarette, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Hookahs, persönliche Inhalationsgeräte, elektronische Nikotinabgabevorrichtungen) von Passagieren oder Mitgliedern der Crew zum persönlichen Gebrauch dürfen nur bei sich getragen oder im Handgepäck mitgeführt werden. Das Aufladen der Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet. Wir empfehlen für die Reise die Nutzung von speziellen Transportkoffern, um Schäden oder unbeabsichtigte Aktivierung zu vermeiden.

Wenn Sie international reisen, beachten Sie bitte, dass einzelne Länder den Import, Export und die Nutzung von E-Zigaretten einschränken oder verbieten. Delta Air Lines empfiehlt Ihnen, die lokal geltenden Bestimmungen für die Einreise vor der Reise zu prüfen. Delta Air Lines übernimmt keine Verantwortung wegen der Beschlagnahme von Gütern bei der Einreise durch die örtlichen Behörden.“

(Quelle: http://de.delta.com/content/www/en_US/traveling-with-us/baggage/before-your-trip/restricted-items.html . 27.06.2016)

  • British Airways

Elektronische Zigaretten dürfen im Hand-/Kabinengepäck transportiert, aber nicht an Bord verwendet werden. Sie dürfen nicht in eingechecktem/aufgegebenem Gepäck transportiert werden.

(Quelle: http://www.britishairways.com/de-de/information/baggage-essentials/liquids-and-restrictions . 27.06.2016)

  • Lufthansa

„Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Gegenstände zwar im Handgepäck nicht aber im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn das Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann. Dies gilt für Gegenstände wie Sicherheitszündhölzer und Feuerzeuge, Lithium-Metall- bzw. Lithium-Ionen-Ersatzbatterien sowie E-Zigaretten.“

(Quelle: http://www.lufthansa.com/de/de/Gefaehrliche-Gegenstaende . 27.06.2016)

 Michael Schütze / Fotolia.com

Quelle: https://www.e-zigarette.de/e-zigarette-im-flugzeug-ein-heikles-thema/

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